Weltweite Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung für private und berufliche Reisen im Ausland
- Sondertarif -
Deine Vorteile auf einen Blick
- Haftpflicht- & Unfallschutz bis zu 5 Jahre
- Sicherer Online-Abschluss
0,45 € pro Tag
ReisePolice SACHSCHUTZ - Versicherung
Die Unfallgefahr ist während einer Auslandsreise besonders groß. Schnell kann durch eine ungewohnte Tätigkeit oder körperliche Anstrengung etwas passieren. Für Unfälle während der Urlaubszeit übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung übrigens nichts. Hier hilft nur eine private Reise-Unfallversicherung weiter. Diese erbringt Leistungen bei Unfällen, die zu einer dauerhaften Invalidität oder zum Tod der versicherten Person führen.
Mit dem Sachpaket für kurze oder längere Reisen bist Du bestens gerüstet. Der Versicherungsschutz für Einmalreisen ist flexibel und kann jederzeit ergänzend zu einer bestehenden Auslandskrankenversicherung taggenau gebucht werden.
ReisePolice SACHSCHUTZ inklusive
Reisehaftpflicht- und Reiseunfall-Versicherung
Das Versicherungspaket für Personen bis zum 64. Lebensjahr ist gültig für alle Reisearten und kann bis zu einer Gesamtreisedauer von fünf Jahren abgeschlossen werden. Das Reiseschutz-Paket bietet weltweiten Schutz bei Unfällen und Haftpflichtschäden während einer:
- Urlaubsreise,
- Privatreise,
- Geschäftsreise,
- Bildungsreise oder
- sonstiger Langzeitreise.
Leistungen der ReisePolice im Detail
ReisePolice SACHSCHUTZ - Haftpflichtversicherung
Leistungen: Haftpflichtversicherung |
ReisePolice SACHSCHUTZ
|
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Selbstbeteiligung im Schadensfall |
ohne Selbstbehalt |
Versicherungsummen: |
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Personen- und Sachschäden (pauschal) | 3.000.000 EUR |
Mietsachschäden |
30.000 EUR |
ReisePolice SACHSCHUTZ - Unfallversicherung
Leistungen: Unfallversicherung |
ReisePolice SACHSCHUTZ
|
---|---|
Selbstbeteiligung im Schadensfall |
ohne Selbstbehalt |
Versicherungssummen: |
|
bei Invalidität |
30.000 EUR |
Progression |
350 % |
für Tod |
15.000 EUR |
kosmetische Operationen |
10.000 EUR |
Unfall-Service / Bergungskosten |
10.000 EUR |
Tarifinformationen:
Tarifübersicht
+
Versicherungsbedingungen
+
Produktinformation Haftpflicht
+
Produktinformation Unfall
Taggenau buchbar
Schutz für alle Reisen
Flexible Zahlungsarten
Weltweiter 24 Stunden Notfall-Service
+49 931 2795 255
Günstige Beiträge für alle Reisen: ReisePolice
Beitrag pro Tag: |
ReisePolice SACHSCHUTZ (Reisehaftpflicht + Reiseunfall)
|
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Einzelperson |
Weltweit
inklusive USA/Kanada |
Deutschland + Länder
der EU einschließlich Liechtenstein, Schweiz, Norwegen + Island |
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1. bis 60. Monat
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1. bis 60. Monat |
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0 bis 64 Jahre |
0,45 EUR
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0,45 EUR |
FAQ - Häufige Fragen & Antworten
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Wer kann die ReisePolice SACHSCHUTZ abschließen?
Unser Tarif ReisePolice SACHSCHUTZ bietet einen umfassenden Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz während Deines Auslandsaufenthaltes. Versicherbar sind alle Personen, die sich im Rahmen privater und beruflicher Reisen im Ausland aufhalten.
Folgende Personen zählen zum versicherbaren Personenkreis:
- Privatreisende
- Geschäftsreisende
- Digitale Nomaden
- Sprach- und Bildungsreisende
- Praktikanten
- Work and Travel Teilnehmer
- Reisende im Rahmen eines Freiwilligendienstes
- Globetrotter und Backpacker
- Sonstige Langzeitreisende
Voraussetzungen für den Abschluss:
- Die Versicherung wird vor Beginn der Auslandsreise und für die gesamte Reisedauer abgeschlossen. Teile eines Auslandsaufenthaltes können nicht versichert werden.
- Der Vertragsabschluss ist bis einschließlich 64 Jahre möglich.
Welchen Geltungsbereich hat die Versicherung?
Für Reisen von Deutschland aus gilt: Der Versicherungsschutz besteht weltweit für Versicherungsfälle, die während der versicherten Reise außerhalb Deutschlands (Ausland) auftreten. Versicherbar sind Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland.
Für Reisen nach Deutschland gilt: Der Versicherungsschutz gilt in den Ländern der EU einschließlich Liechtenstein, Schweiz, Norwegen und Island. Versicherbar sind Personen, die keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrages rechtzeitig erfolgt. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes, spätestens jedoch zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Die Höchstversicherungsdauer beträgt 5 Jahre (60 Monate).
Hinweis: Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages ist vor Antritt der Auslandsreise und vor Grenzüberschreitung zu stellen. Versicherungsbeginn muss der Tag der Ausreise von Deutschland sein, als Versicherungsende gilt der Tag der Ankunft in Deutschland.
Bis wann ist ein Vertragsabschluss möglich?
Die ReisePolice SACHSCHUTZ kannst Du bis zu einem Tag vor der Abreise bequem und einfach online abschließen. Der Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages ist vor Antritt der Reise und vor Grenzüberschreitung zu stellen.
Welche Unterlagen erhalte ich nach Vertragsabschluss?
Nach Buchung Deines Sach-Schutzes über unser Online-Portal, erhältst Du Deine persönliche Versicherungspolice sowie die Verbraucherinformationen per Email.
Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?
Die Beiträge für Deine ReisePolice SACH-SCHUTZ können per Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschrifteinzug), Kreditkarte, PayPal oder Sofortüberweisung bezahlt werden. Die Zahlweise ist einmalig. Die Zahlung per Rechnung oder eine eigene Überweisung an den Versicherer ist nicht möglich.
Gibt es einen Selbstbehalt im Schadenfall?
Nein. Der Sondertarif ReisePolice SACHSCHUTZ wird ohne Selbstbeteiligung angeboten.
Welche Leistungen schließt die Haftpflichtversicherung aus?
Die Reise-Privat-Haftpflichtversicherung versichert Dich gegen Schäden aus den Gefahren des täglichen Lebens für die Du verantwortlich bist und anderen daher Ersatz leisten musst.
Nicht versichert sind insbesondere alle Schäden, die aus vorsätzlicher Handlung hervorgehen, Dir gegenüber durch Angehörige bzw. Mitversicherte entstehen oder beim Gebrauch eines Kraft-, Luftfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers verursacht wurden. Es können darüber hinaus auch solche Schäden nicht reguliert werden, die entstehen bei Gefahren aus Betrieb und Beruf oder Gefahren eines Dienstes, Amtes oder einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art sowie Schäden durch ungewöhnliche oder gefährliche Beschäftigungen.
Die genauen Einzelheiten kannst Du den Vertragsbedingungen entnehmen!
Welche Risiken sind in der Unfallversicherung ausgeschlossen?
Versichert sind Unfälle, die Dir und/oder einer anderen im Antrag genannten versicherten Person zustoßen. Soweit Du nichts anderes mit dem Versicherer vereinbarst, gilt das grundsätzlich für den gesamten privaten und beruflichen Bereich (auch Sport- und Verkehrsunfälle), weltweit und rund um die Uhr, auch wenn Du den Unfall selbst verschuldet hast.
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Ich habe einen Schadenfall - was muss ich tun?
Einen Schadenfall meldest Du bitte umgehend der Würzburger Versicherungs-AG. Zur Beurteilung des Sachverhalts benötigt der Versicherer aussagekräftige Informationen und Dokumente. Wichtig sind neben dem ausgefüllten Schadenformular alle Unterlagen, die mit dem Schaden in Zusammenhang stehen.
Hast Du einen Haftpflichtschaden, dann benötigt der Versicherer für die Schadenregulierung von Dir das ausgefüllte Schadenformular, Originalanschaffungsbelege sowie Kostenvoranschläge.
Solltest Du einen Unfallschaden verursacht oder erlitten haben, benötigt der Versicherer für die Schadenregulierung von Dir das Schadenformular sowie die ärztliche Bescheinigung inklusive Diagnose, Unterschrift und Stempel des behandelnden Arztes oder Krankenhauses.
Wir möchten Dich darauf hinweisen, dass Du nach Kenntnis vom Eintritt des Versicherungsfalles diesen unverzüglich schriftlich oder mündlich anzeigen musst. Du hast jede Auskunft zu erteilen bzw. Unterlagen einzureichen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder zum Umfang der Leistungspflicht erforderlich sind. Nach Möglichkeit hast Du für Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und, soweit für Dich zumutbar, die Weisungen des Versicherers einzuholen und zu befolgen. Andernfalls kann sich der Versicherer vorbehalten, nicht zu leisten.
Um eine genaue Auskunft über den Schadenfall geben zu können, ist die Beantwortung folgender Fragen hilfreich:
Wer hat den Schaden verursacht? Wer war am Schaden beteiligt - Zeugen, Geschädigte, Verletzte? Was ist genau passiert? Wann hat sich der Schadenfall ereignet bzw. wann hast Du das erste Mal vom Schaden Kenntnis genommen? Wo ist der Schaden eingetreten? Wie kam es zu dem Schaden?
Einen Schaden meldest Du, unter Angabe Deiner Vertragsnummer, bei der Würzburger Versicherungs-AG
per Telefon: +49 (0)931 - 2795 - 250
per Telefax: +49 (0)931 - 2795 - 293
per Email: leistung[at]wuerzburger.com
per Post: Würzburger Versicherungs-AG, Bahnhofstr. 11, 97070 Würzburg
oder online über die Homepage: Schadenservice WürzburgerWie erreiche ich die Würzburger Versicherungs-AG im Notfall?
Unter der 24-Stunden-Notrufnummer wird Dir rund um die Uhr schnell und kompetent geholfen. Diese erreichst Du aus dem Ausland unter +49 (0)931 2795-255 .
Wohin sende ich Änderungsmitteilungen?
Änderungsmitteilungen kannst Du formlos per Email an uns senden oder direkt über den Online-Vertragsservice der Würzburger Versicherungs-AG übermitteln.
Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?
Du hast Deine Reise vorzeitig beendet? Kein Problem. Sende uns Deine Kündigung, unter Angabe Deiner Versicherungsnummer und mit Nachweis der Rückreise.
Selbstverständlich erhältst Du dann zu viel gezahlte Restbeiträge zurück. Erfolgt keine vorzeitige Kündigung, so endet der Vertrag zu dem im Versicherungsschein benannten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der Rückreise ins Heimatland.
Kann ich meinen Versicherungsschutz aus dem Ausland verlängern?
Eine Verlängerung Deines Versicherungsschutzes ist im Rahmen der Höchstversicherungsdauer von 5 Jahren und vorbehaltlich der Prüfung und Bewilligung durch den Versicherer möglich.
Zur Beantragung Deiner Verlängerung benötigen wir von Dir: eine kurze formlose E-Mail des Verlängerungswunsches, Deine Vertragsnummer sowie das gewünschte Verlängerungsdatum.
Empfehlung: Der Versicherungsschutz sollte bereits vor Reiseantritt für die maximal mögliche Reisedauer abgeschlossen werden. Eine taggenaue Kündigung bei vorzeitiger Rückkehr kann problemlos durchgeführt werden. Bereits im Voraus gezahlte Prämien werden Dir selbstverständlich zurückerstattet.
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Wann kann die ReisePolice SACH-SCHUTZ neu abgeschlossen werden?
Für Personen, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit der Haftpflicht- und Unfallversicherung ReisePolice SACHSCHUTZ versichert waren und nun eine weitere neue Reise starten, ist ein Neuabschluss problemlos möglich.
Hinweis: Ein Neuabschluss aus dem Ausland heraus, nach Reiseantritt, ist nicht möglich!
Kontakt
Wir sind für dich da: 0351 / 832 88 30
Mo-Fr: 9.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 Uhr
Ansprechpartner
MATHIAS JENSCH
MICHAELA SIEBER
HENRIETTE BEIL